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Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen tagte

Foto: Andreas Behr
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Redakteur: Andreas Behr

In der Finanzausschusssitzung am 20. November im Ratssitzungssaal standen umfangreiche Beschlüsse zu Gebühren- und Satzungsanpassungen im Mittelpunkt. Zunächst wurde mit Hendrik Maisch einstimmig der stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt. Anschließend befasste sich der Ausschuss mit der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Borkum. Grundlage für neue Gebühren ist eine aktualisierte Kalkulation für die Jahre 2026 bis 2028, die gemäß Kommunalabgabengesetz kostendeckend ausfallen muss. Da sich sowohl für Schmutzwasser als auch für Niederschlagswasser in den vergangenen Jahren Kostenüberdeckungen ergeben haben, empfiehlt die Verwaltung für beide Bereiche deutliche Gebührensenkungen. Die Schmutzwassergebühr soll ab dem 1. Januar 2026 von 3,48 €/m³ auf 3,00 €/m³ sinken, die Niederschlagswassergebühr von 1,20 €/m² auf 1,06 €/m². Der Beschluss fiel einstimmig.

 

Verabschiedung Haushalt Anfang 2026
Der Haushaltsplan samt Haushaltssatzung für 2026 soll erst im kommenden Jahr verabschiedet werden, wie Stadtkämmerin Andrea Beck unter Kenntnisgaben berichtete. Ursprünglich war vorgesehen, den Entwurf im Dezember 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der erste Planentwurf lag bereits am 17. November vor, jedoch konnte zwischen dem Bürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden kein gemeinsamer Termin mehr für Dezember gefunden werden.

 

Die nächste Sitzung ist nun für Januar geplant. Bis dahin soll der Entwurf überarbeitet und um aktuelle Entwicklungen ergänzt werden. Hintergrund sind die vom Landesamt für Statistik kürzlich veröffentlichten vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich 2026. Diese Daten sind unter anderem relevant für die Festsetzung der Kreisumlage. In der bisherigen Schätzung waren rund 400.000 Euro zu niedrig angesetzt. Die Korrektur sorge für eine realistischere Planung und verringere spätere Abweichungen zwischen Plan und Jahresabschluss, erklärte Beck.

 

Ein aktualisierter Entwurf soll Mitte Dezember vorliegen. Spätestens zu Jahresbeginn sind vorbereitende Gespräche mit der Politik vorgesehen. Zur Erinnerung: Auch der Haushalt 2025 war erst im April verabschiedet worden.

 

 

Nutzung der Friedhofskapelle wird günstiger

Der Finanzausschuss befasste sich mit der Gebührenkalkulation für die Friedhofskapelle für die Jahre 2026 bis 2028. Hintergrund ist, dass der bisherige Anspruch auf vollständige Kostendeckung in den vergangenen Jahren zu stetig steigenden Gebühren und damit zu einem deutlichen Rückgang der Nutzung geführt hat: 2024 wurde die Kapelle nur noch rund 15-mal genutzt, obwohl etwa 60 Menschen verstarben. Gleichzeitig können die Kosten – vor allem Energie und Abschreibungen – kaum gesenkt werden.

Die aktuelle Kalkulation zeigt für die kommenden Jahre eine Unterdeckung von rund 10.400 Euro, selbst wenn die bisherigen Gebühren von 700 Euro für die Kapelle und 350 Euro für die Leichenkammer beibehalten würden. Eine kostendeckende Lösung würde eine Erhöhung um 15,5 % erfordern. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, bewusst auf Kostendeckung zu verzichten und die Gebühren deutlich zu senken, um den Zugang zur Kapelle als würdigen Abschiedsraum zu erleichtern und die abnehmende Nutzung zu stoppen. Vorgesehen ist eine Reduzierung auf 500 Euro für die Kapelle und 250 Euro für die Leichenkammer. Für den Kalkulationszeitraum ergibt sich daraus ein Defizit von jährlich etwa 9.900 Euro; das NKAG (Niedersächsische Kommunalabgabengesetz) lässt diese Form der Kostenunterschreitung ausdrücklich zu.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die geringe Nutzung nicht allein am Preis liegt, sondern auch an veränderten Bestattungsformen, der Konkurrenz alternativer Orte wie Muschelfeld oder Kirchen und einem generellen Wandel in Trauerkultur und Religionsbindung. Gleichzeitig wurde betont, dass die Friedhofskapelle ein dauerhaft defizitäres Objekt ist, dessen Zukunft grundsätzlich überdacht werden müsse – von baulicher und atmosphärischer Aufwertung über alternative Betriebskonzepte bis hin zu einer möglichen Teil- oder Vollabgabe an Dritte. Angeregt wurde, örtliche Bestatter und Kirchen in eine Bedarfserhebung einzubeziehen und langfristig ein Gesamtkonzept zu entwickeln.

Der Ausschuss folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss die Satzungsänderung mit den gesenkten Gebühren einstimmig. Die Entscheidung wird dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt und soll nach einem Jahr erneut überprüft werden.

 

Grundsteuer moderat angehoben
Auch die Hebesatzsatzung der Stadt Borkum wurde aktualisiert. Hintergrund ist die Grundsteuerreform sowie das neu festgestellte Grundsteueraufkommen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden jeweils auf 469 % (vorher 450%) mit moderaten Mehrbelastungen für verschiedene Grundstücksarten festgelegt. Die Gewerbesteuer war nicht Gegenstand der Diskussion und verbleibt bei 400%. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Bürgermeister entlastet
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2021. Trotz der vorsichtigen Haushaltsplanung während der Corona-Pandemie schloss das Jahr mit einem unerwartet hohen Überschuss von insgesamt rund 2,6 Millionen Euro ab. Ausschlaggebend dafür waren deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen sowie geringere Ausgaben als prognostiziert. Sowohl der ordentliche Überschuss von 2.589.723,66 Euro als auch der außerordentliche Überschuss von 12.061,48 Euro werden vollständig der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Bürgermeister erhielt für das Haushaltsjahr 2021 uneingeschränkt und einstimmig Entlastung.

 

Jahresabschluss NBG 2024
Ebenfalls einstimmig empfahl der Ausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG). Der Jahresabschluss 2024 weist zum 31.12.2024 eine Bilanzsumme in Höhe von rund 37,25 Mio. Euro aus. Der Jahresüberschuss von 315.508 Euro soll im Unternehmen verbleiben und als Gewinnrücklagen eingestellt werden. Geschäftsführer Axel Held sowie der Aufsichtsrat erhielten Entlastung.


Gästebeitragsatzung für Angehörige

Zum Abschluss der Finanzausschusssitzung befasste sich das Gremium mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Befreiungstatbestände in der Gästebeitragssatzung. Die CDU begründete ihren Vorstoß damit, dass es für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar sei, warum bislang nur Eltern, Kinder und Enkel von der Beitragspflicht befreit sind – nicht jedoch etwa Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister oder deren Kinder. Auf den anderen ostfriesischen Inseln sei ein erweiterter Angehörigenkreis längst üblich.

 

Der Antrag sieht vor, dass Angehörige, die ohne Entgelt in den Haushalt von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Haupt- oder alleiniger Wohnung im Erhebungsgebiet aufgenommen werden, auf Antrag vom Gästebeitrag befreit werden. Dazu zählen künftig u. a. Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder mit Partnern, Geschwister samt Partnern und Kindern sowie Eltern, Schwiegereltern und Großeltern.

 

In der Diskussion wurde auch Irritation darüber geäußert, dass der Rat erst Ende 2019 eine Verkleinerung des Befreiungskreises ab 2020 beschlossen hatte und nun wieder eine Erweiterung gefordert wird. Skepsis äußerten einige Ausschussmitglieder hinsichtlich möglicher zusätzlicher Verwaltungs- und Kontrollaufwände, insbesondere im Hinblick auf die geplante digitale Gästekarte. Andere betonten dagegen, dass solche Besuche meist ohnehin nicht erfasst würden und die Erweiterung faktisch nur einen bereits gelebten Zustand legalisiere.

 

Verwandtenjahresgästekarte
Tourismusdirektor Pia Hosemann wies als Gastzuhörerin auf Nachfrage darauf hin, dass es in der Gästebeitragskasse bereits eine Familiengästekarte für 10 Euro pro Jahr gibt, die Eltern und Kinder umfasst und 2025 insgesamt 161-mal ausgestellt wurde. Diese Möglichkeit sei jedoch vielen nicht bekannt; unabhängig davon sei eine Ausweitung auf weitere Angehörige sinnvoll und praxistauglich.
Konkret geht es darum, dass Angehörige mit Befreiungstatbestand, die kostenlos bei ihren Verwandten wohnen, spätestens dann Gästebeitrag zahlen, wenn z.B. sie eine Einrichtung wie das Gezeitenland nutzen oder eine Veranstaltung in der Kulturinsel besuchen. Mit der Jahresgästekarte können sie die Tourismuseinrichtungen und -Veranstaltungen in Anspruch nehmen, sie ist nicht übertragbar und ist bei der Benutzung von Tourismuseinrichtungen oder beim Besuch von Veranstaltungen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen. Mehr Informationen unter: https://www.borkum.de/allgemein/vermieter-informationen/antrag-fuer-die-verwandtenjahresgaestekarte/

 

Nach ausführlicher Debatte entschied der Finanzausschuss einstimmig, dem CDU-Antrag zu folgen und dem Rat die Erweiterung des Befreiungskreises zu empfehlen. Eine endgültige Entscheidung wird im Verwaltungsausschuss sowie im Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 besprochen. Die Umsetzung ist aus organisatorischen Gründen allerdings nicht vor 2027 zu erwarten.

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