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Letzte Ratssitzung 2025

Foto: Andreas Behr
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Redakteur: Andreas Behr

Zu Beginn der rund zweieinhalbstündigen letzten Ratssitzung der Stadt Borkum im Jahr 2025 stellte Bürgermeister Jürgen Akkerman noch einige Kenntnisgaben vor, bevor die 24 Punkte umfassende Tagesordnung abgearbeitet wurde.

Kenntnisgaben
Zunächst informierte er über die Folgen des Zensus. Demnach verfügt der neu gewählte Rat aufgrund der amtlich festgestellten Einwohnerzahl künftig nur noch über 15 statt bislang 17 Sitze. Klagen gegen den Zensus hätten keine aufschiebende Wirkung. Mit einer gerichtlichen Entscheidung sei nach Auskunft des Rechtsbeistands erst in etwa fünf Jahren zu rechnen. Problematisch sei zudem, dass das städtische Melderegister deutlich höhere Einwohnerzahlen ausweise: Für die Kommunalwahl 2026 werden voraussichtlich rund 444 Personen – etwa zehn Prozent – mehr wahlberechtigt sein, als es die fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahl zulässt. Akkermann berichtete, er habe diesen Sachverhalt in einem Schreiben an die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens dargelegt und um Unterstützung gebeten. Die Stadt Norderney habe sich dem angeschlossen. Eine Rückmeldung liege bislang nicht vor, auch eine Nachfrage über den Städtetag habe noch keinen neuen Sachstand ergeben.
Anschließend stellte der Bürgermeister ein neues Willkommensgeschenk für Neugeborene vor. Dieses wurde kürzlich erstmals überreicht und besteht aus Babysocken mit Wal- und Leuchtturmmotiv, einem Kirschkernkissen mit plattdeutschem Spruch sowie einer Glückwunschkarte des Bürgermeisters. Künftig werden Eltern nach der Geburt ihres Kindes vom Bürgerbüro informiert, dass dort – ergänzend zum Präsent der Feuerwehr – ein Geschenk der Stadt Borkum für sie bereitliegt und in der Regel dort übergeben wird.

 

Einlage städtischer Beteiligungen in den BgA „Kur- und Tourismusbetrieb“ zur steuerlichen Optimierung (kleiner Querverbund)

Im Zuge der im Jahr 2023 durchgeführten Großbetriebsprüfung beim Konzern Stadt Borkum musste rückwirkend ab 2017 ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Kur- und Tourismusbetrieb“ eingerichtet werden, da die Leistungen der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) dem städtischen Tourismusbetrieb zuzuordnen sind. Der BgA ist trotz fehlender eigener Rechtspersönlichkeit unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund der rückwirkenden Abrechnung für die Jahre 2017 bis 2023 weist der BgA für 2023 einen höheren Verlust als erwartet aus. Das steuerliche Einlagekonto reicht derzeit nicht aus, um diesen auszugleichen, sodass das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit einer Kapitalertragsteuerbelastung besteht.

Da der BgA dauerhaft defizitär ist und strukturell keine Gewinne erzielen kann, wurde als steuerlich anerkanntes Instrument der sogenannte „kleine Querverbund“ geprüft. Hierzu sollen die von der Stadt gehaltenen Beteiligungen an der AG „EMS“, der E.ON SE, der Uniper SE sowie der NBG als gewillkürtes Betriebsvermögen in den BgA eingelegt werden. Durch diese Zuordnung werden Dividendenerträge dem BgA zugerechnet und sind zu 95 Prozent steuerfrei. Aufgrund der Verlustsituation des BgA fallen faktisch weder Körperschaft- noch Kapitalertragsteuer oder Solidaritätszuschlag an, bereits einbehaltene Steuern werden erstattet. Gleichzeitig erhöht sich das steuerliche Einlagekonto, wodurch das Risiko künftiger verdeckter Gewinnausschüttungen reduziert oder vermieden wird.

Der Rat der Stadt Borkum hat daher einstimmig beschlossen, die genannten Beteiligungen mit sofortiger Wirkung als gewillkürtes Betriebsvermögen in den BgA „Kur- und Tourismusbetrieb“ einzulegen. Finanzielle Auswirkungen sind insbesondere die Einsparung der laufenden Kapitalertragsteuer auf Dividenden (derzeit ca. 1.300 Euro jährlich) sowie erhebliche Steuerersparnisse bei möglichen künftigen Gewinnabführungen der NBG. Zudem wird die Stadt gegen steuerliche Mehrbelastungen aus unerwartet hohen Verlusten des BgA abgesichert.

 

Rat lehnt virtuelle Sitzungen des Aufsichtsrates ab
Der Rat der Stadt Borkum befasste sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der NBG. Grundlage waren überarbeitete Vertragsentwürfe, in denen die in der vorherigen Sitzung geäußerten Änderungswünsche berücksichtigt wurden. Betroffen sind die Paragraphen 3 und 9. Schwerpunkt der Diskussion war § 9 Absatz 6 zur Durchführung von Aufsichtsratssitzungen. Vor dem Hintergrund möglicher technischer Manipulationen wurde die ursprünglich vorgesehene virtuelle Sitzungsform kritisch bewertet. Der Rat entschied sich daher für die Variante, die ausschließlich Präsenzsitzungen vorsieht. Ergänzend wurde angeregt, Treffen von Teilen des Aufsichtsrates künftig verbindlich zu protokollieren, was nach Vorschlag der Verwaltung über die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geregelt werden soll. Der Rat wies die Gesellschafterversammlung an, den geänderten Gesellschaftsvertrag in der Variante ohne Videobeteiligung zu beschließen und dessen Rechtskraft herbeizuführen.


Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nordseeheilbad Borkum GmbH hat der Rat der Stadt Borkum über die Entsendung eines Gesellschaftervertreters entschieden. Der geänderte Vertrag sieht vor, dass der Rat ein Ratsmitglied wählt, das die Stadt in der Gesellschafterversammlung vertritt und dort weisungsgebunden abstimmt. Für den Fall der Verhinderung sind je nach Person des Gesellschaftervertreters Vertretungsregelungen vorgesehen.

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des neuen Gesellschaftsvertrages beschloss der Rat einstimmig, Bürgermeister Jürgen Akkermann als Gesellschaftervertreter zu benennen. In diesem Fall übernimmt der Allgemeine Vertreter der Stadt Borkum automatisch die Vertretung bei Verhinderung, sodass die Wahl weiterer Verhinderungsvertreter entfiel.


Gästebeitrag für 2026 bleibt gleich
Der Rat der Stadt Borkum hat die Gästebeitragskalkulation für 2026 einstimmig beschlossen und den Gästebeitrag unverändert bei 4,80 Euro belassen. Grundlage ist die gesetzlich vorgeschriebene Kalkulation nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz. Trotz erwarteter Kostensteigerungen und einer weiterhin ungeklärten Vorsteuerproblematik kann der Beitrag durch vorhandene Überdeckungen stabil gehalten werden.

Auch die Tourismusbeitragskalkulation 2026 wurde einstimmig verabschiedet. Der Beitragssatz bleibt ebenfalls unverändert bei 4,59 Prozent, da eine kostendeckende Finanzierung gegeben ist.

Aus dem Rat und dem Tourismusausschuss wurde angeregt, künftige Entscheidungen früher zu treffen. Sowohl DEHOGA-Vorsitzender Volkmar Vogel im Vorfeld als auch Ratsherr Jochen Rau (BfL) in der Sitzung betonten, dass eine frühzeitige Festlegung – idealerweise bereits im dritten Quartal des Vorjahres – Vermietern und touristischen Betrieben mehr Planungssicherheit geben würde.

 

Entwässerungsabgaben sinken
Wie bereits berichtet, folgte der Rat der Stadt Borkum der Empfehlung des zuständigen Ausschusses und beschloss einstimmig die Änderung der Entwässerungsabgabensatzung auf Grundlage der Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2028. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Schmutzwassergebühren von 3,48 Euro auf 3,00 Euro je Kubikmeter sowie die Niederschlagswassergebühren von 1,20 Euro auf 1,06 Euro je Quadratmeter gesenkt. Ziel der Anpassung ist eine kostendeckende Gebührenstruktur unter Berücksichtigung von Überdeckungen aus den Vorjahren.

Grundsteuer steigt moderat
Der Rat der Stadt Borkum hat sich mit der Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Zuge der Grundsteuerreform befasst. Nachdem die Hebesätze zum 1. Januar 2025 zunächst von 460 auf 456 Prozent gesenkt worden waren, um eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform zu gewährleisten, zeigte sich inzwischen, dass die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer A und B um rund 50.600 Euro jährlich unter dem bisherigen Niveau liegen. Ursache hierfür sind nachträgliche Änderungen der vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge, die von zahlreichen Grundstückseigentümern überprüft und teilweise angefochten wurden. Von rund 4.600 erlassenen Bescheiden wurden etwa 1.500 überprüft.

Um das ursprüngliche Einnahmeniveau wieder zu erreichen und den Grundsatz der Aufkommensneutralität beizubehalten, beschloss der Rat eine erneute Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B von 456 auf 469 Prozent zum 1. Januar 2026. Eine Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes ist nicht vorgesehen. Dieser bleibt bei 400 Prozent. Bürgermeister Jürgen Akkermann und Stadtkämmerin Andrea Beck erläuterten den Sachverhalt und betonten, dass die Stadt auf die Höhe der Messbeträge keinen Einfluss habe und die Differenz nicht unberücksichtigt bleiben könne.

In der Ratssitzung äußerte Ratsherr Jens Thun (BfL) deutliche Kritik an der Anpassung der Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform. Er verwies darauf, dass es zahlreiche Verlierer gebe und einzelne Grundstücke – darunter nicht bebaubare Wiesengrundstücke – bereits durch die neue Bemessungsgrundlage teils fast das Dreifache der bisherigen Grundsteuer zahlen müssten. Eine zusätzliche Hebesatzerhöhung, um ein Defizit von rund 50.000 Euro auszugleichen, halte er daher für bedenklich und kündigte seine Ablehnung des Vorschlags an.

Bürgermeister Jürgen Akkermann entgegnete, dass die Grundsteuerreform des Landes aufkommensneutral für die Stadt sei und es zwangsläufig sowohl Gewinner als auch Verlierer gebe. Die Kommune setze lediglich die Hebesätze fest und könne landesrechtliche Vorgaben weder korrigieren noch ausgleichen, hierfür bestünden Rechtsmittel. Zugleich wies er darauf hin, dass ein Verzicht auf den Ausgleich der 50.000 Euro an anderer Stelle kompensiert werden müsste, da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt sei.

Thun hielt dem entgegen, dass es sich bei den 50.000 Euro um eine Annahme innerhalb der Haushaltskalkulation handele und dieser Betrag im Verhältnis zum Gesamtetat überschaubar sei. Angesichts möglicher Überschüsse stellte er infrage, ob eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger gerechtfertigt sei. Der Bürgermeister betonte abschließend erneut, dass die Anpassung ausschließlich der Wahrung der Aufkommensneutralität diene und alle Grundstückseigentümer entsprechend ihrer Einstufung gleichbehandelt würden.

 

Der Beschluss über die zweite Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wurde bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung aus den Reihen der BfL angenommen.

 

Abschlüsse einstimmig beschlossen
Der Rat der Stadt Borkum hat den Jahresabschluss 2021 einstimmig beschlossen und Bürgermeister Jürgen Akkermann für dieses Haushaltsjahr uneingeschränkt entlastet. Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.589.723,66 Euro sowie des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 12.061,48 Euro wurden jeweils den Rücklagen zugeführt.

 

Ebenfalls einstimmig fasste der Rat die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2024 der Nordseeheilbad Borkum GmbH. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner geprüfte Abschluss weist eine Bilanzsumme von 37.247.600,68 Euro und einen Jahresüberschuss von 315.508,04 Euro aus. Der Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen, wodurch sich die Gewinnrücklage der Gesellschaft erhöht. Zudem wurden Geschäftsführer Axel Held sowie der Aufsichtsrat der Nordseeheilbad Borkum GmbH für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.


Friedhofskapelle nimmt weniger Gebühren
Der Rat der Stadt Borkum hat einstimmig die zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhofskapelle beschlossen. Grundlage ist eine vorgezogene Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2028, wie sie zuvor vom Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfohlen worden war.

Zudem wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, dem Rat künftig bereits vor Ablauf des jeweiligen Kalkulationszeitraums eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen. Auf Vorschlag von Ratsherrn Hermann Gansel (Grüne) erhielt die Verwaltung darüber hinaus den Auftrag, gemeinsam mit allen relevanten Beteiligten ein zukunftsfähiges Konzept für die Friedhofskapelle zu erarbeiten. Dieser Beschluss wurde bei zwei Enthaltungen gefasst.

Die Satzungsänderung führt in den Jahren 2026 bis 2028 zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 9.900 Euro.


Lärmschutzverordnung geht von Testphase in unbefristete Dauerregelung

Der Rat der Stadt Borkum hat einstimmig die 3. Änderungsverordnung zur Lärmschutzverordnung beschlossen. Damit wird die in den Jahren 2024 und 2025 erprobte Verkürzung des sogenannten Baulärmstopps nun unbefristet übertragen. Grundlage ist die einheitlich positive Bewertung der Testphase durch den Arbeitskreis „Regelungen der Borkumer Lärmverordnung“, an dem unter anderem Handwerk, DEHOGA, Nordseeheilbad Borkum GmbH und Politik beteiligt waren. Die Anpassung habe die Flexibilität der Betriebe verbessert, ohne zu einer Zunahme von Beschwerden zu führen.

Klarstellend wurde in § 5 der Verordnung ergänzt, dass das Verbot nur für Bau- und Baunebenarbeiten gilt, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Die Regelung dient weiterhin dem Lärmschutz und stellt ausdrücklich kein generelles Arbeitsverbot während der Baustoppzeiten dar. Die konkreten Zeiträume werden – abhängig von den jeweiligen Ferienterminen – jährlich bekanntgegeben.


Multisportanlage am Jugendhaus soll 2026 entstehen
Der Rat der Stadt Borkum hat einstimmig beschlossen, für den Bau der Multisportanlage am Jugendzentrum überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro bereitzustellen. Grund sind deutliche Kostensteigerungen, die nicht die Anlage selbst betreffen, sondern vor allem den Aushub und die Entsorgung des Bodens nach der inzwischen in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie gestiegene Personal- und Baukosten. Diese Anforderungen waren bei der ursprünglichen Kostenschätzung noch nicht absehbar.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 263.665,33 Euro brutto und überschreitet damit den bisherigen Haushaltsansatz von 200.000 Euro deutlich. Um den vorgesehenen Baubeginn im ersten Quartal 2026 zu sichern und die bereits bewilligten, nicht aufstockbaren Fördermittel in Höhe von 112.277,36 Euro nicht zu verlieren, wurde der Ansatz auf insgesamt 300.000 Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden durch Minderausgaben bei den „Zuweisungen für Investitionen Stadterneuerung Reede“ gedeckt.


Neue Straße: Am Kesselhaus
Der Rat der Stadt Borkum hat beschlossen, ein bislang unbenanntes Straßenstück auf der Reede eigenständig zu benennen und neu zu nummerieren. Anlass war der Antrag eines dort ansässigen Bauunternehmens auf Vergabe einer Hausnummer, bei dessen Prüfung Unstimmigkeiten in der bisherigen Hausnummerierung festgestellt wurden. Da das betroffene Straßenstück nicht direkt an der Reedestraße liegt, sondern hinter der Hochwasserschutzmauer verläuft, soll es aus Gründen der eindeutigen Zuordnung – insbesondere für Einsatzkräfte – einen eigenen Straßennamen erhalten.

Der neue Straßenname lautet „Am Kesselhaus“ und erinnert an die frühere Heizzentrale der Bundeswehr an diesem Standort. Die Hausnummerierung erfolgt künftig nach dem sogenannten Pariser System. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung gefasst.

 

Anbau am Strandhotel Hohenzollern kann erfolgen

Der Rat der Stadt Borkum hat einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29A „Hotel Hohenzollern“ beschlossen. Zuvor billigte er das Ergebnis der Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Auf Grundlage der Prüfung wurden lediglich redaktionelle Klarstellungen vorgenommen, die keine erneute Auslegung erforderlich machten. Anschließend fasste der Rat den Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der örtlichen Bauvorschrift und der zugehörigen Begründung.

 

Gästebeitragsbefreiungen für mehr Familienmitglieder in Aussicht
Der Rat der Stadt Borkum hat einen Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Gästebeitragssatzung beraten und einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Satzungsänderung zu beauftragen. Hintergrund sind ausgeweitete Kontrollen des Gästebeitrags, unter anderem auf der Borkumer Kleinbahn und im Hafen, die zu vermehrten Diskussionen über bestehende Befreiungstatbestände geführt hatten. Nach Auffassung der CDU ist es für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, dass bislang nur Eltern, Kinder und Enkel befreit sind, nicht jedoch weitere nahe Angehörige wie Ehepartner der Kinder, Geschwister oder Großeltern.

 

Künftig soll – analog zu den Regelungen auf anderen Ostfriesischen Inseln – die erweiterte Familie von der Gästebeitragspflicht befreit werden, wenn sie bei Personen mit Haupt- oder alleiniger Wohnung auf Borkum ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen wird. Zur erweiterten Familie zählen nach dem Antrag Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister mit deren Familien sowie Eltern, Schwiegereltern und Großeltern.

 

Bürgermeister Jürgen Akkermann und Kämmerin Andrea Beck wiesen darauf hin, dass vor einer Satzungsänderung noch rechtliche und inhaltliche Prüfungen erforderlich seien, unter anderem zur Definition von Partnerschaften. Eine mögliche Neuregelung könnte frühestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und hätte Auswirkungen auf die Beitragskalkulation.


Photovoltaikanlage für das Feuerwehrhaus
Der Rat der Stadt Borkum hat sich auf Antrag der CDU einstimmig für die Prüfung der Installation einer notstromfähigen Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses ausgesprochen. Hintergrund sind die seit 2023 intensivierten Vorbereitungen auf mögliche Katastrophen- und Blackout-Szenarien sowie das Ziel, die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr auch bei Stromausfällen dauerhaft sicherzustellen. Neben der bereits vorhandenen und aktuell erweiterten Notstromversorgung soll eine PV-Anlage die energetische Unabhängigkeit erhöhen, CO₂-Emissionen senken und langfristig Energiekosten reduzieren.

 

Der beschlossene, erweiterte Grundsatz sieht vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeiten einer notstromfähigen PV-Anlage inklusive Speicherlösungen, einer Anbindung umliegender Liegenschaften sowie Finanzierungs- und Förderoptionen prüft.

 

 

Auf Hinweis des Bürgermeisters fasste der Rat darüber hinaus einen grundsätzlichen Beschluss, wonach sämtliche städtischen Liegenschaften auf ihr Potenzial für regenerative Energiegewinnung – insbesondere Photovoltaik – überprüft und entsprechende Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden sollen. Beide Beschlüsse wurden einstimmig angenommen und ordnen sich in die Zielsetzungen des Lebensraumkonzepts Borkum 2030+ zur Klimaneutralität der Insel ein.

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