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Stadt Borkum erinnert an Pflichten beim Winterdienst

Foto: Andreas Behr
Foto: Andreas Behr

Redakteurin: Lea Lübben

Mit dem Einzug des Winters haben Schnee und Glätte auch auf Borkum für erschwerte Verkehrsbedingungen gesorgt. Bei einer ersten Kontrolle des Winterdienstes stellte die Stadt Borkum eine hohe Anzahl an Verstößen fest.

 

Aus diesem Anlass weist die Stadt erneut auf die geltende Straßenreinigungsverordnung hin, die auch verbindliche Regelungen zum Winterdienst enthält. Ziel der Vorschriften ist es, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

 

Demnach sind Anlieger bei Schneefall verpflichtet, Gehwege sowie Fußgängerüberwege in einer Mindestbreite von 1,20 Metern von Schnee und Eis freizuhalten. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen Bereiche geräumt werden, auf denen Fußgänger üblicherweise und rechtmäßig unterwegs sind. Dazu zählen unter anderem verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen, in denen ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand freizumachen ist.

 

Zeitlich sind klare Vorgaben einzuhalten: Ist über Nacht Schnee gefallen, muss der Winterdienst an Werktagen bis spätestens 7:00 Uhr abgeschlossen sein. An Sonn- und Feiertagen gilt eine Frist bis 9:00 Uhr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Wege zur Arbeit, zur Schule oder zum Kindergarten in den Morgenstunden gefahrlos genutzt werden können.

 

 

Die Stadt Borkum appelliert an alle Anlieger, ihren Verpflichtungen im Winterdienst nachzukommen und so einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum zu leisten.

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