Redakteur: Andreas Behr
„Wohnen. Bliewen. Leven.“, lautet das Motto der in Gründung stehenden Wohnraumgenossenschaft Borkum eG.
Der Mangel an Dauerwohnraum in Verbindung mit dem einhergehenden Personalmangel in allen Bereichen ist auf der Insel allgegenwärtig. Dem Problem des fehlenden Wohnraums hat sich eine kleine Gruppe von zehn InsulanerInnen angenommen und strebt an, eine Genossenschaft zur Schaffung von kostengünstigem Wohnraum zu gründen.
Prinzip „Genossenschaft“ ist eine Erfolgsgeschichte
Insbesondere auf den Ostfriesischen Inseln, aber auch in Großstädten erfährt dieses Format eine immer breitere Akzeptanz, besonders bei vermieteten Immobilien. „In einer Genossenschaft kann sich grundsätzlich jeder engagieren. Entweder als ordentliches Mitglied oder als investierendes Mitglied. Beide fördern die Genossenschaft direkt und indirekt“, erklärt Hinnerk Tiedeken aus dem Gründungsteam der Genossenschaft und weiter: „Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht bei der Generalversammlung und können auch den zur Verfügung gestellten Wohnraum in Anspruch nehmen, solange ihr Lebensmittelpunkt auf Borkum ist. Investierende Mitglieder hingegen fördern die Genossenschaft mit Kapital und verzichten auf ein Stimmrecht bei der Generalversammlung. Erwirtschaftet die Genossenschaft Gewinn, kann eine Dividende an die investierenden und ordentlichen Mitglieder ausgezahlt werden.“ Egal für welche Mitgliedsform man sich entscheidet, jedes Mitglied ist wichtig. Nur so kann die Genossenschaft gegründet und mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet werden, um den dringend benötigten Wohnraum auf Borkum zu schaffen. Ein großer Vorteil der Rechtsform Genossenschaft ist der urdemokratische Gedanke, dass jedes Mitglied eine Stimme bekommt, unabhängig von der Höhe der Einlage. „Damit ist gewährleistet, dass kapitalstarke EinlegerInnen kein zu starkes Gewicht bekommen – jeder hat eine Stimme“, sagt das Gründerteam. Die Vergabe soll über eine Matrix erfolgen, die in der Satzung definiert ist.
InteressentInnen zur Gründung notwendig
Die Gründung befindet sich zurzeit in der Endphase, Fördergelder zur Deckung der Gründungskosten sind bewilligt, die Satzung steht. Für eine Gründung ist es jedoch notwendig beim Genossenschaftsverband (Weser-Ems) InteressentInnen für insgesamt 800 Anteile nachzuweisen. Rund 200.000 Euro Startkapital, ein Anteil ist 250,00 Euro wert. Hierfür reicht im ersten Schritt eine unverbindliche Eintragung in eine Interessentenliste. Es können ein oder mehrere Anteile gezeichnet werden, von Einheimischen wie von Festländern. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Inselgemeinschaft stark genug ist, um Projekte dieser Art zu realisieren. Beispiele wie der Watertoorn oder das Kunstrasenprojekt des TuS Borkum bestätigen dies“, sagt das Gründerteam, das von seiner Idee überzeugt ist. Neben der Schaffung von Wohnraum für die Borkumer Bevölkerung, sehen sie auch einen großen Vorteil darin, dass die geschaffenen Werte dauerhaft auf der Insel bleiben, getreu dem Motto: „Von der Insel, für die Insel“.
Öffentlicher Infoabend
„Informieren Sie sich daher ausführlich an einem öffentlichen Infoabend am 27. Juni 2024 um 19:00 Uhr in der Kulturinsel, Raum Störtebeker. Einlass ist ab 18:30 Uhr“, bittet das Gründerteam um rege Teilnahme. Wer bereits jetzt dieses wichtige Projekt unterstützen möchte, kann sich unter dem Link und QR-Code zur Eintragung in die Interessentenliste unverbindlich vormerken lassen: www.bit.ly/BorkumerWoGe