Zur Gewährleistung des sicheren Flugbetriebs im An- und Abflugsektor des Flugplatzes Borkum auf der Start-Landebahn 23/05 (SLB 05/23), wurde ein Rückschnitt bzw. die Beseitigung von Gehölzen bei dem Land Niedersachsen beantragt.
Aktuell wird der Flugbetrieb in Absprache mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, mit einer verkürzten Start-Landebahn 23/05 eingeschränkt durchgeführt, da die Anflugsektoren und Hindernisfreiflächen im westlichen Bereich derzeit nicht mehr den geltenden Normen entsprechen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kam es zu dem Ergebnis, dass der mittlerweile zu hohe Gehölzbestand, welcher den Flugbetrieb stark behindert bzw. zu seiner Einschränkung führt, stark gekürzt werden kann.
Die für das Vorhaben benötigten Genehmigungen liegen vor und sind mit dem Landkreis Leer, Domänenamt (Amt für regionale Landesentwicklung) und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer abgestimmt.
Das Vorhaben wird unter der Eingriffsregelung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) bzw. dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchgeführt. Mit den Arbeiten wird in den nächsten Tagen begonnen, damit diese noch vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April 2024 abgeschlossen sein werden.